Die Avalprovision entspricht den Kosten, die für die Aufnahme eines Avalkredites vom Avalkreditnehmer zu entrichten sind. Der Avalkredit selbst gehört zu den Kreditleihe-Geschäften, die im Gegensatz zu Geldleihe-Geschäften keine finanziellen Mittel zur Verfügung stellen, sondern die Bonität des Avalkreditgebers.
Die zu zahlende Avalprovision wird in einem schriftlichen Kreditvertrag zwischen Avalkreditgeber und Avalkreditnehmer vereinbart. Sie ist das Produkt aus einem bestimmten Prozentsatz und der Haftungssumme, für deren Zahlung der Avalkreditgeber die Bürgschaft übernimmt.
Der Prozentsatz der Avalprovision liegt in der Regel zwischen 0,5% und 10% der Haftungssumme (p.a.). Sie setzt sich aus Verwaltungskosten und einem Anteil für die Risikoprämie zusammen. Weitere Faktoren, die die tatsächliche Höhe der Avalprovision beeinflussen, sind Laufzeit des Avalkredites, Kreditwürdigkeit des Avalkreditnehmers, Kreditsicherheiten, Risiken und genauer Verwendungszweck für den Avalkredit.
Da das Geschäft mit Avalkrediten nach § 1 Nr. 8 KWG generell ein Bankgeschäft ist, können nur Banken, gewerbliche Kreditinstitute oder auch Versicherungen mit entsprechender Genehmigung als Avalkreditgeber auftreten.